Instandsetzung St 2333 Verschiebung Baubeginn

Gemeinde Kirchdorf - Bekanntmachungen

St 2333; Instandsetzung westlich Kirchdorf / Verschiebung Baubeginn um 1 Woche von ursprünglich 24.07.2023 auf nun neu 31.07.2023

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit teilen wir Ihnen eine Änderung des Baubeginns mit, welche das Staatliche Bauamt Landshut nicht zu vertreten hat.

 

Der laut untenstehende Ankündigung ursprünglich geplante Baubeginn am Montag 24. Juli 2023 verschiebt sich um exakt eine Woche zeitlich nach hinten. Die Arbeiten sollen nun erst am Montag 31. Juli 2023 (= Schulferienbeginn) starten. Es ist geplant, das ursprünglich für Freitag 17.11.2023 vorgesehene Bauzeitende trotz der Verschiebung des Baubeginns weiter einzuhalten.

 

Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Mosler


Staatliches Bauamt Landshut
Sachgebiet S2.1 - Gebietsabteilung Landkreis Kelheim


Telefon: +49 (871) 9254 144
Mobil: +49 (173) 8978119
Fax: +49 (871) 9254 158
E-Mail: marcus.mosler@stbala.bayern.de
Internet: http://www.stbala.bayern.de

 

Von: Mosler, Marcus (StBA Landshut)
Gesendet: Donnerstag, 22. Juni 2023 08:47
An: Mosler, Marcus (StBA Landshut) <Marcus.Mosler@stbala.bayern.de>
Betreff: St 2333; Instandsetzung westlich Kirchdorf / Vorankündigung Baumaßnahme mit Dauer von vsl. Montag 24.07.2023 bis vsl. Freitag 17.11.2023
Priorität: Hoch

 

Vorankündigung für Baumaßnahme "St 2333; Instandsetzung westlich Kirchdorf"

Abschnitt 100 Station ca. 0,000 km (= Bau-km 0+000) bis Abschnitt 120 Station ca. 0,214 km (= Bau-km 4+287)

Gesamtbaubeginn: vsl. Montag 24.07.2023

Gesamtbauende: vsl. Freitag 17.11.2023

 

 

Verteilerliste in Blindkopie-Funktion (Bcc):

- An Behörden (Landratsamt Kelheim: Pressestelle, Abfallwirtschaft, Schwertransport, Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauverwaltung, ÖPNV, Tourismusverband) und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Integrierte Rettungsleitstelle, THW, Polizei sowie die Feuerwehren Kirchdorf, Siegenburg und Rohr i.NB)

- An diverse Busunternehmen, Speditionen, Müllabfuhr

- An Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg u.a. mit Mitgliedsgemeinde Kirchdorf sowie Markt Rohr i.NB

 

Anlagen

1 Übersichtskarte (= Anlage „Unterlage_1_UEK.pdf“)

1 Übersichtslageplan (= Anlage „Unterlage_2_UELP.pdf“)

1 Umleitungsplan während Bauphase 1 und Bauphase 2 (= Anlage „2023-06-20_Presseplan_BPH1_u_BPH2.pdf“)

1 Umleitungsplan während Bauphase 3 (= Anlage „2023-06-20_Presseplan_BPH3.pdf“)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

heute wollen wir Sie über eine bevorstehende Baumaßnahme des Staatlichen Bauamts Landshut informieren.

 

Die Baumaßnahme befindet sich im Zuge der St 2333 zwischen Siegenburg und Rohr i.NB im Landkreis Kelheim.

Die Baumaßnahme beginnt ab dem östlichen Ortsausgang von Siegenburg bzw. ab der Verbindungsrampe B 299 mit der St 2333 rund 4,0 km westlich von Kirchdorf und endet am östlichen Ortsausgang von Kirchdorf.

 

Die Gesamtlänge der Sanierungsstrecke beträgt rund 4,3 km. Die Bauzeit ist von vsl. Montag 24.07.2023 bis vsl. Freitag 17.11.2023.

 

Die Straßenbauarbeiten werden unter Vollsperrung der St 2333 durchgeführt.

Einen Überblick über die bevorstehende Baumaßnahme können Sie sich mit beiliegender Übersichtskarte (= Anlage „Unterlage_1_UEK.pdf“) und Übersichtslageplan (= Anlage „Unterlage_2_UELP.pdf“) verschaffen.

 

Die Fahrbahn der St 2333 bleibt während der gesamten Bauzeit von vsl. Montag 24.07.2023 bis vsl. Freitag 17.11.2023 für den Durchgangsverkehr vollgesperrt.

Die Umleitungsstrecke für den Durchgangsverkehr erfolgt - in beiden Richtungen - weiträumig über die St 2230 - Rohr i.NB - Bachl - St 2144 - Offenstetten - B 16 - Abensberg und weiter über die B 299 bis Siegenburg.

 

Die Straßenbauarbeiten erfolgen in 3 Bauphasen.

 

Während Bauphase 1 und Bauphase 2 und damit im Zeitraum von Baubeginn vsl. Montag 24.07.2023 bis vsl. Mitte Oktober 2023 werden die Bauabschnitte 1.1 und 1.2 sowie die Bauabschnitte 2.1 bis 2.4 bearbeitet. Die allgemeine Verkehrsbeziehung im Zuge der Bearbeitung der St 2333 während Bauphase 1 und Bauphase 2 ist in der Anlage „2023-06-20_Presseplan_BPH1_u_BPH2.pdf“ dargestellt.

 

Während Bauphase 3 und damit im Zeitraum von vsl. Mitte Oktober bis Bauende vsl. 17.11.2023 dauern die Arbeiten in den Bauabschnitten 1.1 und 1.2 sowie in den Bauabschnitten 2.1 bis 2.4 weiter an. Mit Beginn der Bauphase 3 werden zudem die Arbeiten im Bauabschnitt 3 aufgenommen. Die allgemeine Verkehrsbeziehung im Zuge der Bearbeitung der St 2333 während Bauphase 3 ist in der Anlage „2023-06-20_Presseplan_BPH3.pdf“ dargestellt.

 

Dauerhafte Sperrung der Bauabschnitte 1.1 und 1.2 auch für Anliegerverkehr:

Bitte beachten Sie, dass während der gesamten Bauzeit von vsl. Montag 24.07.2023 bis vsl. Freitag 17.11.2023 die Fahrbahn der St 2333 in den Bereichen der Bauabschnitte 1.1 und 1.2 bzw. im Bereich von Bau-km ca. 0+000 bis Bau-km ca. 2+154 (siehe hierzu Anlage „Unterlage_2_UELP.pdf“) auch für den Anliegerverkehr (!) vollgesperrt bleibt. Die im Schnittstellenbereich zwischen Bauabschnitt 1.2 und Bauabschnitt 2.1 vorhandene Zufahrt bei Bau-km 2+154 im Bereich des Überführungsbauwerks Brücke BAB A93 über St 2333 bleibt für den Anliegerverkehr frei befahrbar.

 

Verbindungsrampe von der B299 auf die St 2333 auf Höhe Siegenburg:

Die unmittelbar vor dem Bauanfang des Bauabschnitts 1.1 bzw. westlich der Gesamtbaumaßnahme vorhandene Verbindungsrampe von der B299 auf die St 2333 ist von der Vollsperrung nicht betroffen und somit während der gesamten Bauzeit jederzeit befahrbar. D.h. der Verkehr kann von der B299 auf die St2333 abfahren und weiter in Richtung Westen bzw. in Richtung Siegenburg – analog in Gegenrichtung – fahren.

Achtung: es ist während der gesamten Bauzeit nicht möglich – auch nicht für den Anliegerverkehr – ab der Verbindungsrampe von der B299 auf die St 2333 weiter in Richtung Osten bzw. in Richtung Kirchdorf zu fahren (siehe hierzu o.g. Punkt „Dauerhafte Sperrung der Bauabschnitte 1.1 und 1.2 auch für Anliegerverkehr“).

 

Der Bauablauf im Schnellüberblick für alle Bauabschnitte und alle Bauphasen:

Die Straßenbauarbeiten erfolgen in 3 Bauphasen unter Vollsperrung des Durchgangsverkehrs.

 

Bauphase 1:

In der ersten Phase werden vorwiegend Arbeiten in den Bauabschnitten 1.1 und 1.2 aufgenommen. Achtung: wie bereits oben erwähnt werden die beiden Bauabschnitte 1.1 und 1.2 grundsätzlich während der gesamten Bauzeit (!) auch für den Anliegerverkehr vollgesperrt. Wie bereits ebenfalls oben erwähnt bleibt die im Schnittstellenbereich zwischen Bauabschnitt 1.2 und Bauabschnitt 2.1 vorhandene Zufahrt bei Bau-km 2+154 im Bereich des Überführungsbauwerks Brücke BAB A93 über St 2333 für den Anliegerverkehr frei befahrbar.

In den Bauabschnitten 1.1 und 1.2 sind umfangreiche Arbeiten u.a. zur Optimierung der vorhandenen Entwässerungsanlagen und der Ertüchtigung des in Teilbereichen vorhandenen setzungsempfindlichen Untergrunds erforderlich. Mit den Arbeiten für die Herstellung einer Böschungssicherung soll zukünftig das Absacken der Fahrbahn und damit weitere Schäden im Fahrbahnbereich verhindert werden. Für die Durchführung dieser Arbeiten ist zwingend eine Vollsperrung auch für den Anliegerverkehr erforderlich.

Die Bauphase 1 dauert bis vsl. Ende September 2023. Die weiteren Bauabschnitte 2.1 bis 2.4 und Bauabschnitt 3 sind für den Anliegerverkehr während Bauphase 1 grundsätzlich uneingeschränkt befahrbar.

 

Bauphase 2:

Mit Beginn der zweiten Bauphase ab vsl. Ende September dauern die Arbeiten in den Bauabschnitten 1.1 und 1.2 weiterhin an. Während Bauphase 2 erfolgen die Straßenbauarbeiten verstärkt in den Bauabschnitten 2.1 bis 2.4. Zu beachten ist, dass nun mit Beginn von Bauphase 2 Einschränkungen für den Anliegerverkehr in den Bauabschnitten 2.1 bis 2.4 aufgrund von tageweisen Sperrungen auftreten werden. Die tageweisen Sperrungen sind erforderlich für u.a. den Einbau von bituminösen Ausgleichsschichten als Vorbereitung für die zu einem späteren Zeitpunkt während Bauphase 3 einzubauende Asphaltdeckschicht.

 

Bauphase 3:

Mit Beginn der dritten Bauphase ab vsl. Mitte Oktober 2023 dauern die Arbeiten in den Bauabschnitten 1.1 und 1.2 sowie in den Bauabschnitten 2.1 bis 2.4 weiterhin an. Es ist während Bauphase 3 u.a. geplant, dass der Einbau der abschließenden Asphaltdeckschicht - so weit als möglich - bauabschnittsübergreifend und zusammenhängend erfolgt.

Ab dem noch nicht festgelegten genauen Zeitpunkt für das Ansprühen der angefrästen Fahrbahn der St 2333 mit Bitumen-Haftkleber (dies erfolgt zwingend am Vorabend der Tags darauffolgenden Asphaltierungsarbeiten) und dem Einbau des Asphaltmischgut selbst, muss der Baustellenbereich in den Bauabschnitten 2.1 bis 2.4 und zudem Bauabschnitt 3 auch für den Anliegerverkehr sukzessive vollgesperrt werden.

D.h. um eine effiziente und somit qualitativ hochwertige Arbeit gewährleisten zu können, ist das Befahren der Fahrbahn der St 2333 für das Aufbringen des Schichtenverbundes und der Herstellung der Asphaltschichten in einem Zeitraum von vsl. 3-4 Tagen auch für den Anliegerverkehr nicht möglich. Das Staatliche Bauamt wird die Anlieger über die bevorstehenden Sperrungen infolge der Asphaltierungsarbeiten durch alle geeigneten Maßnahmen (u.a. Handzettel, Infobrief etc.) rechtzeitig in einem genügend großen Vorlauf rechtzeitig informieren.

 

Bauphase 1 bis 3 für Herstellung Rasengittersteine zwischen Kirchdorf und Rohr i.NB:

Im Zuge der Baumaßnahme werden die im Bereich zwischen Kirchdorf und Rohr i.NB beidseitig der Fahrbahn der St 2333 stark in Anspruch genommenen und ausgefahrenen Bankette an ausgewählten Stellen mit sogenannten Rasengittersteine befestigt. Die Gesamtlänge der einzelnen nicht zusammenhängenden Teillängen beträgt rund 1.000 m. Die Arbeiten für die Ertüchtigung der Bankette erfolgen unter Verkehr in halbseitiger Sperrung mittels Ampelregelung.

Die Arbeiten im Bereich zwischen Kirchdorf und Rohr i.NB erfolgen unabhängig von den Arbeiten in den Bauabschnitten 1.1 und 1.2, 2.1 bis 2.4 sowie 3. Der Beginn für diese Arbeiten steht noch nicht fest.

 

Weitere Vorgehensweise:

Ich bitte jetzt schon um Verständnis, dass kurzzeitige Beeinträchtigungen im Baufeld durch Sperrungen des Anliegerverkehrs nicht immer zu vermeiden sind, um zum einen Sicherheiten für die Bauarbeiter gewinnen und zum anderen qualitativ hochwertige und damit langlebige Asphaltschichten herstellen zu können. Bitte beachten Sie, dass wie bereits oben erwähnt die Bauabschnitte 1.1 und 1.2 dauerhaft während der gesamten Bauzeit - auch für den Anliegerverkehr - vollgesperrt ist. Bitte beachten Sie zudem auch, dass die kurzzeitigen Beeinträchtigungen in den Bauabschnitten 2.1 bis 2.4 und Bauabschnitt 3 für den Anliegerverkehr frühestens erst ab vsl. Ende September 2023 und damit NACH Beendigung der Hopfenernte auftreten werden.

 

Ich werde Sie für die weitere Vorgehensweise hinsichtlich aller wichtigen Termine (Bauanfangstermin, Zwischentermine der jeweiligen Bauphasen, Bauendetermin) und ggf. über weitere Sachverhalte zu der Baumaßnahme in einem genügend großen Vorlauf per E-Mail weiterhin auf dem Laufenden halten. Leider kommen Änderungen im Bauablauf aufgrund unvorhersehbarer Umstände - trotz noch so akkurat durchgeführter Vorbereitungen - immer wieder vor und wirken sich auf die Bauzeit aus. Sofern wir also mit Änderungen im Bauablauf konfrontiert werden, ob Bauzeitverkürzung oder -verlängerung, werde ich diese Informationen selbstverständlich an Sie sofort weitergeben.

 

Es wird darüber hinaus rechtzeitig eine Pressemitteilung für den Baustart in den Printmedien als auch auf unserer Homepage unter dem Link https://www.stbala.bayern.de/ erfolgen. Die Veröffentlichung der Pressemitteilung erfolgt grundsätzlich erst in der Vorwoche des tatsächlichen Baustarts.

 

Wir werden zudem die Anlieger sowie Pendler auf die bevorstehende Baumaßnahme sensibilisieren. Hierzu wird das Staatliche Bauamt Landshut in einem genügend großen Vorlauf Informationstafeln auf der St 2333 in beiden Fahrtrichtungen aufstellen lassen.

 

Bitte geben Sie die o.g. Information und die Anlagen auch an Ihre Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten etc. weiter. Sie dürfen gerne die beiliegenden Unterlagen weitersenden.

 

Die Ansprechpartner für den ÖPNV in den Landratsämter sowie Busunternehmen werden gebeten weiterhin entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

 

Hier noch ein Hinweis über den Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten (betrifft die Adressaten von nicht behördlichen Stellen):

Wir haben Ihre Kontaktdaten über allgemein zugängliche Informationen aus entsprechenden Internetseiten erhalten. Die Erhebung Ihrer Kontaktdaten dient lediglich dazu, Ihnen Informationen über das Bauvorhaben „St 2333; Instandsetzung westlich Kirchdorf“ zu übersenden. Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Kontaktdaten an Dritte. Die Kontaktdaten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet. Die personenbezogenen Kontaktdaten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Wir gehen davon aus, dass wir Sie fortlaufend über die Baumaßnahme und der damit verbundenen Sperrtermine informieren dürfen. Sofern Sie keine Informationen per E-Mail wünschen, senden Sie hierzu eine E-Mail an Marcus.Mosler@stbala.bayern.de mit der Mitteilung, dass Sie in dieser Angelegenheit keine Informationen und die Löschung Ihrer Daten wünschen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten umgehend gelöscht.

 

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie mich bitte.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Marcus Mosler


Staatliches Bauamt Landshut
Sachgebiet S2.1 - Gebietsabteilung Landkreis Kelheim


Telefon: +49 (871) 9254 144
Mobil: +49 (173) 8978119
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E-Mail: marcus.mosler@stbala.bayern.de
Internet: http://www.stbala.bayern.de