Der Gemeinderat Biburg hat am 20. August 2024 in seiner Sitzung den Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer beschlossen.
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01. Oktober 2024 in Kraft.
In der Zeit vom 23.08.2024 bis 23.09.2024 liegt die Hundesteuersatzung in der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg, Marienplatz 13, 93354 Siegenburg, Zimmer E 1 wähtend der allgemeinen Dienststunden, zur Einsicht auf. Zudem finden Sie die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in aktueller Fassung auf der Homepage der Gemeinde Biburg.
Biburg, den 22.08.2024
GEMEINDE Biburg
Bettina Danner
Erste Bürgermeisterin