Modul 7: Stellungnahme der Gemeinde Train bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Train bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag (Stand: 22.01.2015 oder spätere Fassung) in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags, geschlossen zwischen der Gemeinde Train und der Telekom Deutschland GmbH, bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).