Gemeinde-Info 02/2010

Gemeindeinformation



DSL-Markterkundung der Gemeinde

Gemeinde Biburg

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie

1. Zieldefinition

a. Die Gemeinde Biburg führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.

b. Zeitgleich führt die Gemeinde Biburg ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.

Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.

Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungs-
verfahren ergebnislos verlaufen ist.

2. Unterversorgungssituation

Die Gemeinde Biburg (Einwohner: 1215, Landkreis Kelheim) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Altdürnbuch, Biburg, Dürnhart, Etzenbach, Perka und Rappersdorf mit folgenden Einwohnerzahlen:
- Altdürnbuch 145
- Biburg 590
- Dürnhart 271
- Etzenbach 134
- Perka 41
- Rappersdorf 34


Die Gemeinde Biburg hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite http://www.gemeinde-biburg.de/ eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Thomas Zachmayer (0 94 44 / 85 24) angefordert werden.

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

a. Bewertungskriterien
- Erschließungsgrad
- Höhe der Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.

b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.

c. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 02.08.2010 [mind. vier bis sechs Wochen nach Veröffentlichung] beim Breitbandpaten der Gemeinde Biburg eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 23.08.2010 [mind. sechs bis acht Wochen, d.h. mindestens zwei Wochen längere Frist als im Markterkundungsverfahren!] beim Breitbandpaten der Gemeinde Biburg eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Thomas Zachmayer, Ortsstraße 41, 93354 Biburg, thomas.zachmayer@t-online.de, 0 94 44 / 85 24

Übersicht über die derzeitige Breitbandnutzung und den gemeldeten Bedarf in der Gemeinde Biburg




Gemeinde-Info 01/2010

Gemeindeinformation 01/2010







Einwohner der Gemeinde Biburg

(Stand 1.1.2010)

Einwohner:

1.191
davon in den Ortsteilen
-Biburg 586
-Altdürnbuch 135
-Dürnhart 263
-Etzenbach 132
-Perka 41
-Rappersdorf 34

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